Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der GbR Knichel & Beer - EvoDevs

Knichel & Beer GbR
EvoDevs
Hans-Kreiling-Allee 27a
63225 Langen

USt-IdNr: DE324817144
Finanzamt: Langen – 2628

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Email: business@evodevs.com
Web: evodevs.com

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1.Geltungsbereich, Ergänzende Vertragsbedingungen, Angebote, Vertragsschluss

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Stefan Beer, nachfolgend EvoDevs genannt, finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern, nachfolgend Kunde genannt, im Zusammenhang mit Lieferungen, Planungen und Leistungen von EvoDevs Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen EvoDevs und dem Kunden etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne das EvoDevs bei jedem einzelnen Vertrag mit dem Kunden auf die Geltung hinweisen muss. Der Kunde kann jederzeit eine aktuelle Fassung der AGB von EvoDevs anfordern, darüber hinaus sind die AGB über die Webseite von EvoDevs selbständig abrufbar.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.DieseZustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn EvoDevs in Kenntnis der AGB des Kunden eine Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt.

1.3 EvoDevs erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Software Entwicklung, Datenverarbeitung, Hosting, sowie Beratungstätigkeiten. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Detaillierte Beschreibungen der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von EvoDevsGrundlage für die Leistungen von EvoDevs und Vertragsbestandteil sind die schriftlichen Auftragsunterlagen zum jeweiligen Projekt. Wird der Auftrag, bzw. das Briefing mündlich erteilt, so wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

1.4 Die Angebote von EvoDevs sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von EvoDevs zustande.Besondere Bestimmungen im Rahmen dieser AGB und erweiterte AGB gelten vorranging, sofern sie den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB widersprechen.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofernEvoDevsihnen ausdrücklich ausschließlich schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Kunden, stellt keine Zustimmung dar.

1.6 EvoDevs ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher Bedingungen zu vereinbaren. Die zusätzlichen Bedingungen werden dem Kunden deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen Bedingungen diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang. Dies gilt auch für die ergänzenden AGB zu den Geschäftsfeldern: Software, Miete und Schulung.

1.7 Angebote von EvoDevs sind nur verbindlich, wenn sie eine Bindungsfrist ausdrücklich enthalten. In anderen Fällen sind Angebote von EvoDevs stehts freibleibend und unverbindlich.Dies gilt auch wenn EvoDevs dem Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses Produktinformationen oder technische Dokumentationen sowie Kalkulationen überlassen hat. Die Fristsetzung von Produkten in der Testphase ergeben keinen Anspruch auf eine Bindungsfrist der Angebote.

1.8 Jede Bestellung des Kunden bzw. Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich nicht daraus ein anderes ergibt. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch die Lieferung der Software/Lizenzen gleichzusetzten mit Erbringung der Leistungen an den Kunden geklärt werden.

1.9 Dem Kunden ist bekannt, dass Software von EvoDevs ständig weiterentwickelt wird. Soweit zumutbar wird EvoDevs deshalb geänderte oder angepasste Software liefern bzw. bereitstellen. Im Zuge dessen ist es möglich das EvoDevs sonstige Leistungen abweichend von der Vereinbarung erbringt. Als Zumutbar gelten insbesondere Änderungen, wenn durch diese die Funktionstauglichkeit



2.Lieferung, Versand, Gefahrenübergang Rückversand und Gebühren.

2.1 Sämtliche Lieferungen von Artikeln, erfolgt von dem Sitz von EvoDevs, wo auch der Erfüllungsort ist.EvoDevs ist berechtigt Bedienungsanleitungen, Handbücher sowie sämtliches Papiermaterial in digitaler Form als PDF per Download / eMail auszuliefern. Ein Anspruch auf eine gedruckte Version besteht nicht.

2.2 Sämtliche Software, Zubehör Hardware, sowie sonstige Waren können an den Bestimmungsort des Kunden versendet werden. Selbstabholung oder Abholung durch Dritte sowie Versand durch Dritte sind möglich. Solange keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden ist EvoDevs frei in der Bestimmung der Versendung, dies umfasst vor allem die Verpackung, das beauftragte Versandunternehmen und den Transportweg.

2.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung geht mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Bei Versendung geht bereits mit Auslieferung der Versendung die Gefahr auf den Spediteur, dem Frachtführer oder der zur Versendung beauftragen Person über.

2.4 Die Einhaltung von Fristen bei den Lieferungen gelten nur als verbindlich, wenn dies von EvoDevs schriftlich zugesichert sind. Dies ist ausschließlich im Liefervertrag möglich.Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. EvoDevs ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

2.5 Versandkosten trägt der jeweilige Versender auf eigene Kosten. Dabei ist der jeweilige Versender verpflichtet die Ware nach entsprechendem Wert zu versichern. Sendungsnummern sind jeweils dem Empfänger mitzuteilen. EvoDevs trägt die Versandkosten zum Kunden und der Kunde trägt die Versandkosten zu EvoDevs. Dies gilt auch wenn der jeweilige Empfänger den Versand beauftragt oder anfordert, sowie auch wenn der Versand im Zuge eines Tausches erfolgt.



3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde hat EvoDevs alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen, technische Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt EvoDevs zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.

3.2 Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird EvoDevs von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. EvoDevs hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche, Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.

3.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten, Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt EvoDevs insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

3.4 Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von EvoDevs integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als von EvoDevs vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

3.5 Sollte der Kunde EvoDevs gegenüber darauf bestehen, dass seine oder externe Inhalte in Leistungen integriert werden so hat der Kunde einen Haftungsausschluss gegenüber EvoDevs schriftlich anhand des von EvoDevs vorgefertigten Formular abzugeben. Kommt er dieser Bestimmung nicht nach ist der Kunde nicht berechtigt die Integration der Inhalte einzufordern und EvoDevs wird das Endprodukt alternativ rechtskonform ausliefern. In diesem Falle hat der Kunde kein Minderungsrecht und sämtliche von EvoDevs erbrachten Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten. Sollte sich die Auslieferung der Dienstleistungen durch diesen Vorgang verzögern ergeben sich daraus keine Ansprüche für den Kunden.



4. Leistungen von EvoDevs.

4.1 EvoDevs erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Kommunikation, Werbung, Fotografie, Bildbearbeitung, Umsetzung, Marketing, Webdesign, Geschäftsentwicklung, Marktforschung, Beratertätigkeiten sowie sonstige genehmigungsfreie Agenturleistungen. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender oder sonstiger genehmigungspflichtiger Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

4.2 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass EvoDevs nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

4.3 Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von EvoDevs empfohlenen oder mit EvoDevs abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn EvoDevs die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Kunden begleitet. Ausschließlich Hardware sowie Softwareupdates können ohne Zustimmung des Kunden von EvoDevs durchgeführt werden.

4.4 Der konkrete Inhalt und Umfang der von EvoDevs zu erbringender Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird EvoDevs den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch EvoDevs auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

4.5 EvoDevs legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherche ist EvoDevs nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von EvoDevs Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

4.6 EvoDevs ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass EvoDevs keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit EvoDevs für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt EvoDevs nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.

4.7 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass EvoDevs nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls EvoDevs jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird EvoDevs darauf hinweisen.



5. Pflegeleistungen

5.1 EvoDevs übernimmt die Pflege der im Angebot, in der Auftragsbestätigung bzw. im Programmmietvertrag bezeichneten Software. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt EvoDevs für diese Software folgende Pflegeleistungen, in Form von Updates und individuelle Mängelbeseitigung in der Software.

5.2 Der Umfang der zuvor genannten Leistungen wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Alle weiteren, im Folgenden nicht aufgeführten Leistungen, werden von EvoDevs nicht geschuldet.

5.3 EvoDevs erbringt nur für die Software Pflegeleistungen, die beim Kunden in der aktuellen Programmversion genutzt werden, d.h. der Kunde ist verpflichtet, die von EvoDevs gelieferte neue Programmversion in angemessener Frist zu installieren. Wird von dem Kunden eine Programmversion genutzt, das nicht aktuell ist, führt EvoDevs gegen gesonderte Vergütung beim Kunden eine Überprüfung durch und aktualisiert die Software gegen gesonderte Vergütung, die von der Anzahl der beim Kunden nicht nachgeführten Programmversionen abhängig ist. Lässt sich diese Nachführung nicht mit vertretbarem Aufwand herstellen, ist EvoDevs nicht verpflichtet, für die vorhandene Software Pflegeleistungen zu erbringen.

5.4 Die Pflegeleistungen werden von EvoDevs nur dann erbracht, wenn der Kunde die Software auf von EvoDevs für die betreffende Software freigegebene Systemumgebung installiert hat.

5.5 Die Pflicht zur Pflege durch EvoDevs setzt weiterhin voraus, dass die Software auf einem Betriebssystem installiert ist, das vom Hersteller des Betriebssystems zum Zeitpunkt der Mitteilung des Mangels gegenüber EvoDevs generell noch gepflegt wird. Individuelle Pflegevereinbarungen zwischen dem Hersteller des Betriebssystems und dem Kunden, die zeitlich über die generelle Pflegedauer hinausgehen, bleiben dabei außer Betracht. Ist dies nicht der Fall und behebt EvoDevs den Mangel gleichwohl, trägt der Kunde dadurch bedingte Mehrkosten. Im Übrigen haben die Vertragspartner in dem Fall, dass das Betriebssystem, auf dem der Kunde die Software installiert hat, durch den Hersteller nicht mehr gepflegt wird, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Programmmietvertrages. Ziffer VI. (11) dieser AGB bleibt davon unberührt.



6. Lieferung von aktuellen Programmversionen (Updates)

6.1 EvoDevs stellt dem Kunden alle neuen Programmversionen (Updates) der zu pflegenden Software zur Verfügung, sofern diese von EvoDevs aktuell vermarktet werden und verfügbar sind. Dies gilt nicht für Erweiterungen der zu pflegenden Software, die EvoDevs als neues und eigenständiges Produkt gesondert anbietet und vermarktet und Neuentwicklungen der Software mit gleichen oder ähnlichen Funktionen (Upgrades).

6.2 Die Überlassung der neuen Programmversion erfolgt wie im Programmmietvertrag geregelt.



7. Auftragsbeschreibung

7.1 Es greifen Grundsätzlich alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung.

7.2 Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes sowie in Vertragsform erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde wird EvoDevs auf Detailierungslücken unverzüglich hinweisen und EvoDevs bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen.

7.3. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.

7.4. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

7.5. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und schriftlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt ein Dienstvertrag vor.

7.6. Schulung der Anwender, Dokumentation, Reports, Einweisung, Installation und Wartung sind kein Nebenbestandteil der Leistungen von EvoDevs und müssen gesondert vereinbart werden.

7.7 Grundsätzlich sind EvoDevs bei der Umsetzung des Auftrages gestalterische sowie programmiertechnische Freiheiten ganz und vollumfänglich einzuräumen, so lange das Endprodukt das Ziel und Zweck der Auftragsbeschreibung bedient.



8. Ort und Zeit der Tätigkeit

8.1. EvoDevs ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Aufträge nach Zeit und Ort frei.

8.2 Die Mitarbeiter von EvoDevs treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich den von der EvoDevs benannten verantwortlichen Mitarbeitern, mit Wirkung für und gegen EvoDevs erteilen.



9. Einsatz von Leistungen Dritter

9.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Leistungen Dritter durch die EvoDevs im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden. Als Leistungen Dritter sind Leistungen zu verstehen, die im Namen oder sonst im Rahmen des Auftrags des Kunden von Dritten bezogen werden, wie z.B. Nutzungsrechte an Onlineplattformen, Stockbilder oder Open Source Software.

9.2 EvoDevs ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. EvoDevs zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.

9.3 Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit der Leistung eines Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von EvoDevs tätig, sondern gibt EvoDevs, für den Kunde erkennbar, lediglich eine Leistung an den Leistungserbringer weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche EvoDevs gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B., wenn Open Source Software inkorporiert wird). EvoDevs steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch EvoDevs gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer EvoDevs zu vertretender unsachgemäßer Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht.

9.4 EvoDevs ist nicht verantwortlich, falls Leistungen Dritter durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung seiner Leistungen ein, hat EvoDevs das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten EvoDevs gehen würde.



10. Verhalten Dritter

10.1 Der Kunde erkennt an, dass das Verhalten Dritter in Onlinemedien nur schwer zu berechnen ist und EvoDevs für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich ist (z.B. negative Kommentare, Protestaktionen, etc.).

10.2 Dies gilt nicht, falls EvoDevs dieses Verhalten schuldhaft herausgefordert hat. Die Haftung bestimmt sich in diesem Fall entsprechend 11. dieser AGB („Haftung“). Bei der Bestimmung der Verantwortlichkeit der EvoDevs, sind die branchenüblichen Verhaltensnormen und vernünftigerweise zu erwartendem Verhaltensmuster der Dritten zugrunde zu legen. Besteht der Kunde auf eine provozierende Wirkung innerhalb seines Werkes kann EvoDevs gegenüber dem Kunden einen vollumfänglichen Haftungsausschluss verlangen.

10.3 EvoDevs wird den Kunden vor ab und bestmöglich unterrichten, sobald ein Verhalten Dritter einen Umfang annehmen könnte, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Kunden nachhaltig schaden könnte. Hieraus lässt sich kein Anspruch herauslesen. Die Information muss nicht zwingend schriftlich erteilt werden.

10.4 Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten Dritter oder sachlich begründeter Anlass einen möglichen Schaden für den Kunde anzunehmen, ist EvoDevs berechtigt, diese Inhalte zu depublizieren (z.B. Kommentare zu löschen) oder Nutzer zu bannen.



11. Nachträgliche Änderungen und Change Requests

11.1. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunde mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebotes durch EvoDevs oder nach Vertragsschluss, kann EvoDevs sein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot. Dies gilt auch für individualisierte Versionen der zu liefernden Dienstleistungen.

11.2. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden, pausiert EvoDevs die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.



12. Urheberechte, Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

12.1. Die im Rahmen des Auftrages von EvoDevs erarbeiteten kreativen Leistungen, Software / Lösungen, sowie Textdokumente sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann als zwischen den Parteien vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist. In jedem Fall werden dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten Nutzungsrechte nach Maßgabe des im Auftrag vereinbarten Umfangs (zeitlich, räumlich, inhaltlich) eingeräumt.

12.2 Sofern an den im Rahmen des Projektvertrages oder Auftrages erbrachten Leistungen von EvoDevs Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte hieran – sofern nach deutschem Recht möglich – mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer in dem Umfang, der zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist, eingeräumt. Ein Eigentumsrecht wird ohne Zusatzvereinbarung nicht übertragen.

12.3. Nutzungen, die zeitlich, räumlich und inhaltlich über die Nutzung nach dem Zweck des Vertrages hinausgehen, werden nicht eingeräumt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede gegen zusätzliche angemessene Vergütung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei EvoDevs.

12.4 Insbesondere erwirbt der Kunde nicht das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Eine solche Weiterübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von EvoDevs und ist gesondert zu honorieren.

12.5 Die Leistungsergebnisse von EvoDevs dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes bedarf der Zustimmung von EvoDevs.

12.6 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 oder 9.5 steht EvoDevs unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche ein angemessenes (branchenübliches) Honorar als fiktive Lizenz zu.

12.7 Über den Umfang der Nutzung steht EvoDevs sein Auskunftsanspruch zu.

12.8 Es werden keine Eigentumsrechte übertragen, sämtliche erbrachten Leistungen werden mit Nutzungsrechten alleinig für den Kunden versehen. Sämtliche im Zuge des Auftrages erstellte Werke, Texte oder sonstige Dateien sowie geistiges Eigentum bleiben im Besitz von EvoDevs. Die Dienstleistung beinhaltet das Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv.

12.9. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

12.10. EvoDevs ist berechtigt, auf die für den Kunden entworfenen und hergestellten Werke und erbrachten Leistungen, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen.

12.11. EvoDevs ist ferner berechtigt, im Impressum von Websites und sonstigen Onlinepräsenzen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von EvoDevs zu entfernen.

12.12 Wiederholungsnutzungen oder neue Nutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Grafik-Designers.

12.13 Bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftigen Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich EvoDevs sämtliche Rechte an den Lieferungen bzw. Leistungen vor. Dies gilt insbesondere für die Rechte an geistigem Eigentum (z.B. urheberrechtliche Nutzungsrechte an Softwareprogrammen und Benutzerhandbüchern) und für das Eigentum an den gegenständlichen Lieferungen (z.B. Datenträger, Benutzerhandbücher, sonstige Dokumentationen, etc.).

12.14 Lieferungen bzw. Leistungen von EvoDevs dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat EvoDevs unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen, wenn und soweit Zugriffe Dritter erfolgen.

12.15 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist EvoDevs berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden die gegebenenfalls eingeräumten Nutzungsrechte (z.B. Nutzungsrechte an Softwareprogrammen) zu entziehen sowie die Herausgabe der gegebenenfalls gelieferten gegenständlichen Waren (z.B. Datenträger, Benutzerhandbücher, etc.) verlangen.

12.16 Soweit der Kunde berechtigt ist, die von EvoDevs erhaltenen Lieferungen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, tritt der Kunde an EvoDevs bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Umsatzsteuer) der Forderungen von EvoDevs ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von EvoDevs, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. EvoDevs verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder seine Zahlungen einstellt. Ist dies jedoch der Fall, kann EvoDevs verlangen, dass der Kunde EvoDevs die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. EvoDevs verpflichtet sich, die bestehen-den Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt EvoDevs. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der geltende Netto Listenpreis der EvoDevs maßgeblich.

12.17 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die EvoDevs gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

12.18 Für Test und Vorführzwecke gelieferte Software und Gegenstände bleiben im Eigentum der EvoDevs. Sie dürfen vom Kunden oder Vertriebspartner nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der EvoDevs über den Test und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

12.19 Die EvoDevs ist berechtigt, zur Wahrung ihrer Rechte an den Kunden Softwarelizenzen zeitlich zu begrenzen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.



13. Lizenz

13.1 EvoDevs gewährt dem Kunden das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Software.

13.2 Der Kunde ist zur Installation und zur Nutzung der Software in der im Angebot, in der Auftragsbestätigung bzw. im Softwareüberlassungsvertrag genannten Anzahl von Lizenzen berechtigt. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware nutzen. Wechselt er die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein gleichzeitiges Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen von mehr als den im Vertrag vereinbarten Lizenzen ist unzulässig.

13.3 Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die rechtmäßige Nutzung der Software erforderlich ist. Dazu gehört die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Daneben ist der Kunde zur Erstellung einer Sicherungskopie berechtigt, die als solche zu kennzeichnen ist. Sie darf ausschließlich zu Sicherungszwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine gleichzeitige Nutzung des Originals und der Sicherungskopie ist nicht gestattet. Weitere Vervielfältigungen dürfen nicht erstellt werden. Hierzu zählen auch die Vervielfältigungen durch Ausgabe des Programmcodes. Von dem Benutzerhandbuch bzw. sonstigen Dokumentationen darf nur ein Ausdruck bzw. eine Kopie angefertigt werden. Jede weitere Vervielfältigung der Software sowie des Benutzerhandbuches bzw. sonstiger Dokumentationen durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EvoDevs zulässig.

13.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software insgesamt einmalig an einen Dritten weiterzugeben. Eine Weitergabe darf nur in der Weise erfolgen, dass der Kunde den Originaldatenträger weitergibt und sämtliche von ihm etwa angefertigte Kopien der Software an den Dritten übergibt oder löscht, den Dritten schriftlich zur Einhaltung dieser AGB verpflichtet und der Kunde diese Weitergabe sowie die schriftliche Zustimmung des benannten Dritten EvoDevs mitteilt.

13.5 Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn der Kunde die Software dem Dritten lediglich zeitweise überlässt. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Software oder Teile derselben zu vermieten.



14. Beschränkungen des Nutzungsrechts, Übernutzung

14.1 Der Kunde ist zu keinerlei Änderungen am Code der Software befugt, auch nicht zu Zwecken der Mangelbeseitigung. EvoDevs ermöglicht die Beseitigung von Mängeln auch nach Ablauf der Verjährung der Mängelansprüche im Rahmen eines abzuschließenden Programmpflegevertrages.

14.2 Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilieren) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. Die Befugnis der Vornahme von Übersetzungen der Codeformen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms bleibt unberührt, sofern die in § 69 e UrhG angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Die bei Handlungen nach § 69 e Abs. 1 UrhG gewonnenen Informationen dürfen nicht zu anderen als den und im Rahmen der dort genannten Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Es ist außerdem unzulässig, die Informationen für die Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit in der wesentlichen ähnlichen Ausdrucksform oder für irgendwelche andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen, zu verwenden.

14.3 Dem Kunden ist es untersagt, die in der Software sowie in dem Benutzerhandbuch bzw. der sonstigen Dokumentation enthaltenen Eigentums- und Urheberrechtshinweise, Aufkleber, Etiketten oder Marken von EvoDevs zu entfernen, zu verändern oder unleserlich zu machen, soweit vorhanden.

14.4 Die kommerzielle Nutzung der Software im Wege des sog. „Applikation Service Providing (ASP)“ ist nicht gestattet. Ferner ist jede Nutzung der Software über das hier festgelegte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung von mehr als den vertraglich vereinbarten Lizenzen eine vertragswidrige Nutzung der Software. Der Kunde ist verpflichtet, EvoDevs hierüber unverzüglich zu unterrichten. Für den Zeitraum der nicht vereinbarten Übernutzung verpflichtet sich der Kunde, eine Entschädigung für die Übernutzung gemäß der geltenden Preise von EvoDevs zahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilt der Kunde die Übernutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Preises der in Anspruch genommenen Nutzung entsprechend der Preisliste von EvoDevs fällig.



15. Gewährleistung, Gewährleistungsanspruch, Fürsorgepflicht des Kunden

15.1 Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Beschädigungen, zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung, EvoDevs gegenüber schriftlich, per E-Mail oder Fax zu rügen. Bei nicht offensichtlichen (verborgenen) Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung, Unterlässt der Kunde die vorstehend bestimmten Rügen, ist die Haftung für den nicht gerügten Mangel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für die Einhaltung und Rechtzeitigkeit der Rügeverpflichtung sowie für das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels.

15.2 Zwecks Vermeidung von Schäden ist der Kunde angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass sein Datenbestand täglich dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend gesichert wird.

15.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: falsche oder fehlerhafte Betriebssoftware, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler durch den Kunden oder Dritte, betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Vertragsgegenstände vom Anwender oder Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Anwender oder Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

15.3 Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch EvoDevs bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsrechte unberührt. Unabhängig davon gibt die EvoDevs etwaige weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Technische Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Selbstständige Garantieversprechen, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne liegen nur dann vor, wenn diese ausdrücklich und schriftlich jeweils als solche gekennzeichnet sind. EvoDevs übernimmt keine Gewähr dafür, dass Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

15.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der EvoDevs Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die EvoDevs hat für jeden aufgetretenen Mangel zwei Nachbesserungsversuche zur Verfügung. Die Mängelbeseitigung durch EvoDevs kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Ist EvoDevs mit der Nacherfüllung innerhalb der ersten zwei Nachbesserungsversuche nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei weitere Nachbesserungsversuche ermöglicht. Im Übrigen ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Mängel werden nach Wahl der EvoDevs sam Sitz der EvoDevs oder am Aufstellungsort nachgebessert oder repariert. Sofern EvoDevs den Kunden hierzu auffordert, hat dieser das Vertragsprodukt auf Kosten von EvoDevs an diese zu übersenden. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Softwareversion oder eines Workarounds erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist die EvoDevs unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen der Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.



16. Haftung

16.1 Eine Haftung bzw. Garantie für die Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von EvoDevs nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

16.2 EvoDevs haftet für Schäden des Kunden, wenn eine Hauptleistungspflicht oder eine sonstige wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt, in allen übrigen Fällen nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. EvoDevs haftet unbegrenzt für zugesicherte Eigenschaften, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Personenschäden sowie gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

16.3 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von EvoDevs erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält EvoDevs insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

16.4 EvoDevs haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen, insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse.

16.5 EvoDevs kann um einen Auftrag gemäß Kundenwunsch auszuführen einen separat vereinbarten Haftungsausschluss verlangen. In diesem Fall wird der Kunde von EvoDevs vorab mündlich aufgeklärt und beraten. Sollte der Kunde den Haftungssauschluss ausschlagen greift die Gestaltungsfreiheit dieser AGB und EvoDevs wird den Auftrag bestmöglich rechtssicher ausführen.

16.6 EvoDevs haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von EvoDevs für Datenverlust – soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von EvoDevs verursacht –ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.

16.7 EvoDevs haftet ebenso wenig, wenn Mängel bzw. Fehler nach Änderung der Einsatz oder Betriebsbedingungen, nach Bedienungsfehlern, Eingriffen in das Softwareprogramm, wie Veränderungen, Anpassungen, Verbindungen mit anderen Programmen und/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Mangel bereits bei der Übergabe der Lieferung bzw. Leistung vorlagen oder mit den oben genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen.

16.8 Soweit die Haftung von EvoDevs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern von EvoDevs sowie für Dritte, die im Auftrag von EvoDevs tätig waren.

16.9 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, erstreckt sich dieser Ausschluss oder diese Beschränkung auch jeweils auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen konkurrierender Ansprüche aus Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB. Für die Haftung für Verzug gelten zudem die in Ziffer III. (16.7) getroffenen Regelungen, für die Haftung wegen Unmöglichkeit die Regelungen in Ziffer III. (16.8 sowie 16.9).

16.10 Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17. Kennzeichnung und Werbung

17.1 EvoDevs darf die erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen. Ebenso darf EvoDevs den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf EvoDevs Hyperlinks zu den von ihnen erstellten Internet-Seiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. EvoDevs ist auch berechtigt, Reproduktionen von den durch EvoDevs erstellten Druckvorlagen in die eigenen online- und offline-Werbemittel zu integrieren.

17.2 Der Kunde räumt EvoDevs zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie z.B. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.

17.3 Die Rechte nach 17.1. und 17.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu. Von vervielfältigten Werken sind EvoDevs mindestens fünf bis zehn ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. Die genaue Anzahl wird im Auftrag vermerkt und durch Auftragsannahme durch den Kunden bestätigt. Falls nicht anders vereinbart trägt der Kunde die eventuell anfallenden Versandkosten, um die Exemplare an EvoDevs zu übersenden.



18. Vertragsdauer und Kündigung

18.1 Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung oder die Auftragsaufforderung in Kraft. Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Die Vergütungsansprüche richten sich nach 8. („Honorar & Vergütung, Auftragsabbruch und Rückgabe“) dieser Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Solange der Kunde geistiges Eigentum nach jeglicher Lizenz nutzt ist der Kunde an diese AGB gebunden. Eine Kündigung kann nur mit einem Nutzungsverzicht einhergehen. Im Falle der Kündigung ist ggf. die bisher erbrachte Leistung von EvoDevs dem Kunden gegenüber zu entrichten. Siehe Auftragsabbruch 8. („Honorar & Vergütung, Auftragsabbruch und Rückgabe“)

18.2 Sollte die Nutzung oder die mögliche Nutzung länger als 14 Tage betragen haben ist EvoDevs von allen Ansprüchen durch den Kunden freizustellen.



19. Datenschutz und Vertraulichkeit

19.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.

19.2 Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. EvoDevs wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Kunde weiterleitet oder die er im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

19.3 Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekanntwerdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden, des Kunden sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.

19.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

19.5 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn die Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

19.6 Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

19.7 Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle, sofern möglich und zumutbar, zu informieren.

19.8 Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

19.9 Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch, verpflichtet sich der Kunde, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung, eine nach Billigkeitsgesichtspunkten festzulegende, mindestens EURO 5.000,00 betragende Vertragsstrafe an EvoDevs zu zahlen.

19.10 EvoDevs und dem Kunden steht eine öffentliche Erklärung über die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart oder durch entsprechende vertragliche Schrift oder im Auftrag festgehalten, zu unterlassen ist.



20. Änderung der AGB

21.1 Die EvoDevs behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur und nur, wenn sie dem Kunden nach Billigkeitsgesichtspunkten zuzumuten ist.

21.2 Im Fall von Änderungen, teilt EvoDevs dem Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass der Kunde zwei Wochen Zeit hat, der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs haben die Kunde und EvoDevs das Recht zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen des Kunden unangemessen beeinträchtigen würde. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen.



21. Miete & Schulung

21.1 Der Kunde hat kein Anspruch sowie Recht auf eine abgeschlossene Mietvereinbarung, dies gilt auch wenn der Kunde die Softwareentwicklung in Auftrag gegeben hat, so lange diese unentgeltlich abzüglich der Spesen von statten ging. Sämtliche Dienste der Softwarevermietung werden schriftlich individualisiert vereinbart und von

21.2 Ein Recht oder Anspruch auf eine von EvoDevs durchgeführte Schulung besteht nicht.



22. Zahlungswege

Grundsätzlich ist der vereinbarte Zahlungsweg die Banküberweisung auf folgendes Konto
Sparkasse Langen-Seligenstadt
IBAN: DE50 2124 0026 1391 1391 70
BIC: HELADEF1SLS

Abweichende Zahlungswege wie PayPal oder das SEPA Lastschriftmandat sind möglich, bedürfen aber explizit einen schriftlichen Vertragsschluss, in diesen dieser Zahlungsweg genannt wird.

Der genaue Zahlungsweg wird von EvoDevs dem Kunden stehts im Angebot oder im Vertrag aufgezeigt.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und was auch dann keine Anwendung findet, wenn der Kunde seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.

23.2 Nebenabreden und Änderungen zu den Verträgen und zu den AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Elektronische Dokumente wie z.B. E-Mail, ohne qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes wahren die Schriftform nicht.

23.3 Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

23.4 Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz die zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten gespeichert werden.

22.3 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

23.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

23.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von EvoDevs, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat. EvoDevs behält sich vor, ihre Ansprüche an dem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

23.7 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Langen 15.04.2019



Ihre Fragen zu den AGB senden Sie bitte an:

info@evodevs.com